Landesstelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[DPSG]] ist entsprechend der Strukturen der katholischen Kirche in [[Diözesanverband|Diözesanverbände]] eingeteilt. Um eine einheitliche Interessenvertretung gegenüber den Bundesländern zu gewährleisten, können mehrere Diözesanverbände in einem Bundesland eine '''Landesstelle''' bilden. Es handelt sich dabei um Arbeitsgemeinschaften, die keine Führungsaufgaben übernehmen. Die Landesversammlung, der jeweils ein Mitglied der Diözesanvorstände des Bundeslandes angehört, ist das beschließende Organ der Landesstelle. Für Vertretungsaufgaben wird ein Vorstand oder Beauftragter gewählt.
 
Die [[DPSG]] ist entsprechend der Strukturen der katholischen Kirche in [[Diözesanverband|Diözesanverbände]] eingeteilt. Um eine einheitliche Interessenvertretung gegenüber den Bundesländern zu gewährleisten, können mehrere Diözesanverbände in einem Bundesland eine '''Landesstelle''' bilden. Es handelt sich dabei um Arbeitsgemeinschaften, die keine Führungsaufgaben übernehmen. Die Landesversammlung, der jeweils ein Mitglied der Diözesanvorstände des Bundeslandes angehört, ist das beschließende Organ der Landesstelle. Für Vertretungsaufgaben wird ein Vorstand oder Beauftragter gewählt.
  
Faktisch gibt es nur in Bayern eine Landesstelle, welche sieben Diözesanverbände umfaßt.
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Faktisch gibt es nur in Bayern eine Landesstelle, welche sieben Diözesanverbände umfasst.
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
* http://www.pfadfinder.org - Homepage der DPSG Landesstelle Bayern
 
* http://www.pfadfinder.org - Homepage der DPSG Landesstelle Bayern

Version vom 13. April 2006, 16:56 Uhr

Die DPSG ist entsprechend der Strukturen der katholischen Kirche in Diözesanverbände eingeteilt. Um eine einheitliche Interessenvertretung gegenüber den Bundesländern zu gewährleisten, können mehrere Diözesanverbände in einem Bundesland eine Landesstelle bilden. Es handelt sich dabei um Arbeitsgemeinschaften, die keine Führungsaufgaben übernehmen. Die Landesversammlung, der jeweils ein Mitglied der Diözesanvorstände des Bundeslandes angehört, ist das beschließende Organ der Landesstelle. Für Vertretungsaufgaben wird ein Vorstand oder Beauftragter gewählt.

Faktisch gibt es nur in Bayern eine Landesstelle, welche sieben Diözesanverbände umfasst.

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