Bezirksversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bezirksversammmlung ist das höchste beschlußfassende Gremium eines [[Bezirk|Bezirks]]. Dort sitzen im Wesentlichen die [[Vorstand|Vortände]] der [[Stamm|Stämme]] und die [[Bezirksleitung]] zusammen um über die Belange des [[Bezirk|Bezirks]] zu entscheiden.
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Die '''Bezirksversammmlung''' ist das höchste beschlussfassende Gremium eines [[Bezirk|Bezirks]] in der [[DPSG]]. Dort sitzen im Wesentlichen die [[Vorstand|Vorstände]] der [[Stamm|Stämme]] und die [[Bezirksleitung]] zusammen, um über die Belange des Bezirks zu entscheiden. In der DPSG muss eine Bezirksversammlung mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.
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== Stimmberechtigte ==
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Stimmberechtig auf der Bezirksversammlung sind:
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* der [[Bezirksvorstand]]
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* die Bezirksstufenleitungen der [[Wölflingsstufe|Wölflings-]], [[Jungpfadfinderstufe|Jungpfadfinder-]], [[Pfadfinderstufe|Pfadfinder-]] und [[Roverstufe]]
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* die Mitglieder der [[Stammesvorstand|Stammesvorstände]]
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* jeweils 2 Delegierte der [[Bezirkskonferenz]]en der [[Altersstufen]]
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== Beratende Mitglieder ==
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* die Fachrefereten der [[Bezirksleitung]]
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* zwei Vertreter des [[Rechtsträger]]s
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* ein Mitglied des [[Diözesanvorstand]]es
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* ein Vertreter des [[BDKJ]]
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* ein Vertreter des kommunalen/regionalen [[RdP]]
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* ein Vertreter der anerkannten [[Siedlung]]en des Bezirks
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== Aufgaben ==
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* die Wahl des Bezirksvorstandes
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* die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüfer
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* die Entgegennahme des Vorstandsberichts und die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes
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* die Entgegennahme des Jahresberichtes des Rechtsträgers oder des Berichtes der Kassenprüfer
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* die Festlegung der Stammesgrenzen
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* die Jahresplanung des Bezirkes
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* Beratung und Beschluss über Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksleitung fallen
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[[Kategorie:DPSG]]
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[[Kategorie:DPSG_Struktur]]

Aktuelle Version vom 31. März 2008, 12:34 Uhr

Die Bezirksversammmlung ist das höchste beschlussfassende Gremium eines Bezirks in der DPSG. Dort sitzen im Wesentlichen die Vorstände der Stämme und die Bezirksleitung zusammen, um über die Belange des Bezirks zu entscheiden. In der DPSG muss eine Bezirksversammlung mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.

Stimmberechtigte

Stimmberechtig auf der Bezirksversammlung sind:

Beratende Mitglieder

Aufgaben

  • die Wahl des Bezirksvorstandes
  • die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüfer
  • die Entgegennahme des Vorstandsberichts und die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes
  • die Entgegennahme des Jahresberichtes des Rechtsträgers oder des Berichtes der Kassenprüfer
  • die Festlegung der Stammesgrenzen
  • die Jahresplanung des Bezirkes
  • Beratung und Beschluss über Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksleitung fallen