Bezirksvorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Bezirksvorstand leitet den [[Bezirk]] gemäß den Grundlagen des Verbandes. Er beruft die [[Bezirksreferent|Referenten des Bezirks]] sowie die Mitglieder der Arbeitskreise und vertritt seinen Bezirk in der [[Diözesanversammlung]]. Weiterhin ist er für die Anerkennung von [[Stamm|Stämmen]] zuständig und führt mit den [[Stammesvorstand|Stammesvorsitzenden]] regelmäßige Treffen durch.
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Vorstandsmitglieder werden von der [[Bezirksversammlung]] der geheim auf die Dauer von drei Jahren gewählt, i.d.R. werden die Posten versetzt besetzt, so dass in jedem Jahr die Wahl eines Postens ansteht. Die Vorstände ernennen die Referenten des Bezirks und vertreten ihren Bezirk in der [[Diözesanversammlung]].
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Vorstandsmitglieder werden von der [[Bezirksversammlung]] geheim auf die Dauer von drei Jahren gewählt.
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Es existiert z.T. die Praxis, die Vorstandsposten versetzt zu besetzen, so dass in jedem Jahr die Wahl eines Postens ansteht.  
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Aktuelle Version vom 17. April 2008, 15:42 Uhr

Der Bezirksvorstand ist ein satzungsmäßiges Organ auf Bezirksebene in der DPSG.

Aufgaben

Der Bezirksvorstand leitet den Bezirk gemäß den Grundlagen des Verbandes. Er beruft die Referenten des Bezirks sowie die Mitglieder der Arbeitskreise und vertritt seinen Bezirk in der Diözesanversammlung. Weiterhin ist er für die Anerkennung von Stämmen zuständig und führt mit den Stammesvorsitzenden regelmäßige Treffen durch.

Mitglieder

Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen:

  • die Vorsitzende,
  • der Vorsitzende
  • der Kurat.

Auf Bezirksebene ist die paritätische Besetzung (m/w) vorgeschrieben.

Vorstandsmitglieder werden von der Bezirksversammlung geheim auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Es existiert z.T. die Praxis, die Vorstandsposten versetzt zu besetzen, so dass in jedem Jahr die Wahl eines Postens ansteht.