Bezirksvorstand

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Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen:

  • die Vorsitzende,
  • der Vorsitzende
  • der Kurat.

Auf Bezirksebene ist die paritätische Besetzung (m/w) vorgeschrieben.

Vorstandsmitglieder werden von der Bezirksversammlung geheim auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Es existiert z.T. die Praxis, die Vorstandsposten versetzt zu besetzen, so dass in jedem Jahr die Wahl eines Postens ansteht. Die Vorstände ernennen die Referenten des Bezirks und vertreten ihren Bezirk in der Diözesanversammlung.