Bund deutscher Jungenschaften

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Der Bund deutscher Jungenschaften (BdJ) entstand 1960 aus der Jungentrucht und der Jungenschaft im Bund (die aus Teilen der Deutschen Freischar, der Gefährtenschaft und der Neuen Deutschen Jungenschaft bestand und sich bereits 1954 gegründet hatte). Der BdJ verstand sich als ein gegenwartsbezogener und vielseitiger Bund und entfaltete, besonders im Zuge des Meissnerlagers 1963, großen überbündischen Einfluss.

Der BdJ öffnete sich Mädchen und Erwachsenen bis hin zu gemischten Gruppen. Auch in Gruppen des dj.1.11-Bundes gab es Mädchen, alle anderen Nachkriegsjungenschaften behielten die Idee des reinen Jungenbundes bei.