Bundeskonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Oktober 2007, 17:59 Uhr

Als Bundeskonferenz (auch Bundesversammlung) wird eine Versammlung auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Allerdings ist es nicht abhängig, ob der jeweilige Verband auch tatsächlich in der gesamten Bundesrepublik (also in jedem einzelnen Bundesland bzw. in jeder Diözese) organisiert ist. In jedem Fall ist bei demokratischen Verbänden die Bundeskonferenz das höchste beschlußfassende Gremium.

Bundeskonferenz der DPSG

Ein Mal jährlich tritt die Bundesversammlung zusammen. Meist über das verlängertes Wochenende von Christi Himmelfahrt. Somit dauert die Versammlung von Mittwoch Abend bis Sonntag.

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

- der Bundesvorstand (Bundesvorsitzender, Bundesvorsitzende, Bundeskurat)
- die Diözesanvorstände (Diözesanvorsitzender, Diözesanvorsitzende, Diözesankurat)
- die Bundesstufenleitungen (Bundesstufenreferent, Bundesstufenkurat)
- je vier Delegierte der Bundesstufenkonferenzen

Beratende Stimme nehmen wahr:

– die Fachreferenten und Fachreferentinnen der Bundesleitung
– der Auslandsbeauftragte
– der Bundesgeschäftsführer
– jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
– die hauptberuflichen Referenten der Bundesleitung
– die Redakteure der Verbandszeitschriften
– die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.
– zwei Mitglieder des Vorstands der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg
– der Vorsitzende des Freunde- und Förderer der DPSG e.V. Bundesverband
– die Abteilungsleiter im Bundesamt Sankt Georg
– und ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ
– und ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in der Bundesrepublik Deutschland