Bundesversammlung

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Die Bundesversammlung findet in der Regel einmal pro Jahr statt. Eine ausserordentliche Bundesversammlung kann vom [Bundesvorstand], von der [Bundesleitung] oder von mindestens einem drittel der Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung einberufen werden. Die Versammlung wird vom Bundesvorstand einberufen und geleitet.

Stimmberechtigte

Stimmberechtigt auf der Bundesversammlung sind:

  • der Bundesvorstand
  • der/die [Bundesrefent]/in und der/die Bundeskurat/in der Wölflingsstufe
  • der/die Bundesrefent/in und der/die Bundeskurat/in der Jungpfadfinderstufe
  • der/die Bundesrefent/in und der/die Bundeskurat/in der Pfadfinderstufe
  • der/die Bundesrefent/in und der/die Bundeskurat/in der Roverstufe
  • die Mitglieder der Diözesanvorstände
  • jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen

Beratende Stimmen

Beratende Stimme auf der Bundesversammlung haben:

  • die Fachreferenten und Fachreferentinnen der Bundesleitung;
  • der/die Auslandsbeauftragte;
  • der/die Bundesgeschäftsführer/in;
  • die hauptberuflichen Referenten und Referentinnen der Bundesleitung;
  • die Redakteure und Redakteurinnen der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der »Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg«;
  • der/die Vorsitzende des »Freunde- und Förderer der DPSG e.V. – Bundesverband«;
  • die Abteilungsleiter/innen im Bundesamt Sankt Georg
  • und ein/e Vertreter/in des Bundesvorstands BDKJ.

Aufgaben

Die Versammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
  • die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entscheidung über Jahresaktion Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
  • die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.