Diözesanversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Diözesanversammlung wählt den [[Diözesanvorstand]] und entscheidet über die wesentlichen Belange der Diözese.
 
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* der Diözesanvorstand
 
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*  die Diözesanreferenten und Diözesankuraten der Stufen
 
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* die Mitglieder der [[Bezirksvorstand|Bezirksvorstände]]
 
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* jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der Alterstufen
 
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===Beratende Stimme===
 
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* die Fachreferenten der Diözesanleitung
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* zwei Vertreter des Rechtsträgers
 
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* ein Vertreter des [[Bundesvorstand|Bundesvorstandes]]
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* der Vorsitzende des Freunde- und Förderkreises der DPSG in der Diözese
 
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* der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referenten der Diözesanleitung
 
* der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referenten der Diözesanleitung
 
 
  
 
== Aufgaben ==
 
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* die Wahl des Diözesanvorstandes
 
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* die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer
 
* die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer
 
 
* die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes
 
* die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes
 
 
* die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer
 
* die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer
 
 
* die Jahresplanung
 
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* die Festlegung der Grenzen der Bezirke
 
* die Festlegung der Grenzen der Bezirke
 
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* Beschlussfassung die nach der Satzung nicht Aufgabe des Diözesanvorstandes sind
* Beschlussfassung die nach der Satzung nich Aufgabe des Diözesanvorstandes sind
 
 
 
  
 
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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2007, 11:34 Uhr

Die Diözesanversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium einer Diözese in der DPSG. Die Diözesanversammlung wählt den Diözesanvorstand und entscheidet über die wesentlichen Belange der Diözese.

Mitglieder der Versammlung

Stimmberechtige

  • der Diözesanvorstand
  • die Diözesanreferenten und Diözesankuraten der Stufen
  • die Mitglieder der Bezirksvorstände
  • jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der Alterstufen

Beratende Stimme

  • die Fachreferenten der Diözesanleitung
  • zwei Vertreter des Rechtsträgers
  • ein Vertreter des Bundesvorstandes
  • der Vorsitzende des Freunde- und Förderkreises der DPSG in der Diözese
  • der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referenten der Diözesanleitung

Aufgaben

  • die Wahl des Diözesanvorstandes
  • die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer
  • die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes
  • die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer
  • die Jahresplanung
  • die Festlegung der Grenzen der Bezirke
  • Beschlussfassung die nach der Satzung nicht Aufgabe des Diözesanvorstandes sind