Diözesanvorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Diözesanvorstand''' ist die demokratisch gewählte Leitung eines [[Pfadfinderverband]]es auf der [[Ebene]] der [[Diözese]].
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Die Aufgaben des DV:
 
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*Leitung des Verbandes
 
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*Vertretung nach außen
 
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*Berufung der Referenten und Kuraten der Stufen
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Dieses Vorstandsmodell (Personen und Aufgaben) ist bis zur Stammesebene gleich.
 
Dieses Vorstandsmodell (Personen und Aufgaben) ist bis zur Stammesebene gleich.

Version vom 17. April 2008, 15:40 Uhr

Der Diözesanvorstand (DV) ist die demokratisch gewählte Leitung eines Pfadfinderverbandes auf der Ebene der Diözese.

Der DV in der DPSG

Der Diözesanvorstand in der DPSG wird für drei Jahre auf der Diözesanversammlung gewählt. Er leitet die DPSG im Rahmen der Ordnung und Satzung, sowie im Rahmen der Beschlüsse der Bundes- und Diözesanversammlung.

Der Diözesanvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen:

Die Aufgaben des DV:

Dieses Vorstandsmodell (Personen und Aufgaben) ist bis zur Stammesebene gleich.

Weblinks