Diözesanvorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Diözesanvorstand ist die demokratisch gewählte Leitung eines Pfadfinderverbandes auf der Ebene der Diözese.
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Der Diözesanvorstand in der DPSG wird für drei Jahre auf der [[Diözesanversammlung]] gewählt. Er leitet die DPSG im Rahmen der Ordnung und Satzung, sowie im Rahmen der Beschlüsse der Bundes- und Diözesanversammlung.  
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Der Diözesanvorstand in der DPSG wird für drei Jahre auf der [[Diözesanversammlung]] gewählt. Er leitet die DPSG im Rahmen der [[Ordnung]] und [[Satzung]], sowie im Rahmen der Beschlüsse der Bundes- und Diözesanversammlung.  
  
 
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==Weblinks==
 
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*http://www.dpsg.de/dioezesen.html - Die Diözesanverbände der DPSG
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*http://dpsg.de/mitglieder/dioezesen.html - Die Diözesanverbände der DPSG
  
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Version vom 14. April 2007, 11:10 Uhr

Der Diözesanvorstand ist die demokratisch gewählte Leitung eines Pfadfinderverbandes auf der Ebene der Diözese.

Der DV in der DPSG

Der Diözesanvorstand in der DPSG wird für drei Jahre auf der Diözesanversammlung gewählt. Er leitet die DPSG im Rahmen der Ordnung und Satzung, sowie im Rahmen der Beschlüsse der Bundes- und Diözesanversammlung.

Der Diözesanvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen:

  • der Diözesanvorsitzenden
  • des Diözesanvorsitzenden
  • dem Diözesankuraten

Die Aufgaben des DV:

  • Leitung des Verbandes
  • Vertretung nach außen
  • Berufung der Referenten und Kuraten der Stufen
  • Berufung der Fachreferenten

Dieses Vorstandsmodell (Personen und Aufgaben) ist bis zur Stammesebene gleich.

Weblinks