Elternarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Elternbeirat - Amtszeit zwei Jahre - wählt sich einen [[Vorstand]] (1. und 2. Vorsitzender). Dieser ist mit Stimmrecht in der [[Stammesleitung]] und auf der [[Stammesversammlung]] vertreten. Ein Mitglied des Stammesvorstandes hat beratendes Stimmrecht im Elternbeirat.
  
Die Aufgaben des Elternbeirats liegen in der Unterstützung der Stammesarbeit, Koodination der Eltern, Hilfeleistung bei pädagogischen Fragen, Absicherung der Elterninteressen und Rückmeldung etwaiger Stimmungen und Meinungen, die Eltern gegenüber dem [[Stamm]], dem Vorstand oder einzelner [[Leiter]] haben.
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Die Aufgaben des Elternbeirats liegen in der Unterstützung der Stammesarbeit, Koordination der Eltern, Hilfeleistung bei pädagogischen Fragen, Absicherung der Elterninteressen und Rückmeldung etwaiger Stimmungen und Meinungen, die Eltern gegenüber dem [[Stamm]], dem Vorstand oder einzelner [[Leiter]] haben.
  
 
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Version vom 13. April 2010, 13:08 Uhr

Unter Elternarbeit versteht man in der deutschen Jugendarbeit und bei vielen Pfadfinderverbänden die bewußte Kontaktaufnahme, Einbeziehung und Mitarbeit von Eltern, die ihre Kinder im Verband haben.

Formen von Elternarbeit

Die Art und Weise, wie Elternarbeit geschieht bzw. geschehen kann ist sehr unterschiedlich.

Die erste und unbewußte Elternarbeit geschieht fast jede Woche, wenn Eltern ihre Kinder zur Gruppenstunde bringen. Der Kontakt zwischen Gruppenleitern und Eltern an dieser Schnittstelle ist eine sensible Angelegenheit:

  • Wie treten die Gruppenleiter auf? (z.B. ist die Kluft in Ordnung; zeigen sie Souveränität?)
  • Welche Informationen geben Gruppenleiter an dieser Stelle? (z.B. heute machen wir dies und das; ihr Kind ist zur Zeit schwierig;)
  • Welchen Eindruck bekommen die Eltern beim Abgeben/Holen? (z.B. von der Vorbereitung; vom Gruppenraum; vom Umgang der Leiter mit den Kindern;)
  • Sind Gruppenleiter offen oder verschlossen? (z.B. gehen sie auf die Eltern zu? kümmern sie sich um sich selbst oder um die Kinder?)
  • Gibt es Transparenz in der Arbeit? (z.B. erzählen die Leiter aus der Gruppenstunde? vom Verhalten der Kinder? von Entwicklungen im Stamm?)
  • Wird ein Smalltalk geführt? (z.B. nimmt sich der Gruppenleiter auch mal Zeit für die Eltern?)
  • nutzen beide Seiten die Chance zum Informationsaustausch? (z.B. bei Eltern: der Hamster meines Sohnes ist neulich gestorben, deswegen ist er zur Zeit schlecht drauf; mein Kind hat immer weniger Zeit; manchmal hat er gar keine Lust mehr zu kommen;)
  • usw.

Eine zweite, bewußte Elternarbeit ist der Elternabend, der idealerweise gruppenspezifisch abgehalten wird. In regelmäßigen Abständen werden die Eltern eingeladen und über aktuelle Projekte und Verläufe der Gruppe informiert, pädagogische oder sonstige Probleme werden erörtert. Auch eine Einführung in Inhalte, Programme und Ziele des jeweiligen Verbandes, der Stufe oder des Stammes ist hier möglich. Vor einer größeren Aktion (z.B. Sommerlager) ist ein Elternabend obligatorisch.

In wenigen Stämmen ist es auch üblich einen Gesamtelternabend abzuhalten. Dieser wird dann normalerweise vom Elternbeirat einberufen - wenn es einen gibt, anstonsten vom Stammesvorstand. Ein Gesamtelternabend ist organisatorisch nicht einfach (vor allem bei mitgliedsstarken Verbänden) und wird deshalb nur sehr selten einberufen, z.B. im Vorfeld einer großen Stammesaktion oder einem sehr großen Jubiläum oder einer drohenden Auflösung.

Darüber hinaus gibt es noch mehr Formen von Elternarbeit. Zum Beispiel den Elternbeirat (siehe Elternarbeit in der DPSG). Zum Verbessern des Verhältnisses zwischen Eltern und Stamm kann es aber auch noch folgende Aktionen geben, die ebenfalls unter Elternarbeit ihren Anspruch haben:

  • Elterntag/Besuchstag in einem Lager
  • Opa-Enkel-Zelten an einem Wochenende (mit allen Konstellationen denkbar: Vater-Kind, Mutter-Kind, Oma-Enkel usw.)
  • Elterngruppenstunde - hier wird ein Elternabend als Gruppenstunde gestaltet, um den Eltern zu zeigen, wie normalerweise eine Gruppenstunde abläuft.
  • Eltern-Kind-Wochenende - Eine Gruppe fährt nicht nur mit ihren Mitgliedern, sondern auch mit deren Eltern weg (ausweitung z.B. auf Ehemalige auch möglich)
  • uw.

Elternarbeit in der DPSG

Die Elternarbeit in der DPSG ist explizit in der Satzung unter den Ziffern 35 bis 37 geregelt. Bei Stufenelternversammlungen wählen die Eltern, die Kinder in der Wölflingsstufe, Jungpfadfinderstufe und Pfadfinderstufe haben, je zwei Elternsprecher. Diese sechs Elternsprecher bilden den Elternbeirat.

Der Elternbeirat - Amtszeit zwei Jahre - wählt sich einen Vorstand (1. und 2. Vorsitzender). Dieser ist mit Stimmrecht in der Stammesleitung und auf der Stammesversammlung vertreten. Ein Mitglied des Stammesvorstandes hat beratendes Stimmrecht im Elternbeirat.

Die Aufgaben des Elternbeirats liegen in der Unterstützung der Stammesarbeit, Koordination der Eltern, Hilfeleistung bei pädagogischen Fragen, Absicherung der Elterninteressen und Rückmeldung etwaiger Stimmungen und Meinungen, die Eltern gegenüber dem Stamm, dem Vorstand oder einzelner Leiter haben.

Auf weiteren Ebenen - Bezirk, Diözese oder Bundesebene - gibt es keine Elternarbeit.