Hauptausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. Juli 2005, 21:13 Uhr

Der Hauptausschuss ist ein gewähltes Gremium, dass lt DPSG Satzung (Nr. 107) eingesetzt werden kann, wenn z.B. kein Vorstand bei einer Wahl zustande kommt. Der Hauptausschuss ist frei Zusammensetzbar. Es bietet sich aber an (z.B. auf Bezirks- oder Diözesanebene) Vertreter der Stufen und Vertreter der Vorstände hineinzuwählen. (Beispiel: Bezirkshauptausschuss mit je 1 Stufenvertreter und 1 bis 2 StaVos)


Was macht der Hauptausschuss?

Der Hauptausschuss ist ein nur vorübergehendes Gremium und ersetzt keinesfalls einen fehlenden Vorstand. Viele Aufgaben, die normalerweise ein Vorstand übernimmt, kann der Hauptausschuss nicht übernehmen, da er z.B. kein automatisches Stimmrecht auf Versammlungen hat. Es handelt sich lediglich um ein Gremium, dass die Arbeit aufrecht erhält.