Hochschulgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Scout-o-wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
(Erstellt.)
 
K (Erläuternenden Satz ergänzt.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Hochschulgemeinschaft''' war in der [[DPSG | Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg]] eine direkt dem Bundesverband zugeordnete Arbeitsform für Studenten an Universitäten und Fachhochschulen. Die ''Hochschulgemeinschaft'' besteht nicht mehr - der Zeitpunkt ihrer Auflösung ließ sich nicht recherchieren.
+
Die '''Hochschulgemeinschaft''' war in der [[DPSG | Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg]] eine direkt dem Bundesverband zugeordnete Arbeitsform für Studenten an Universitäten und Fachhochschulen. Die örtlichen Gliederungen hießen [[Hochschulring | Hochschulringe]], oder kurz Ringe. Die ''Hochschulgemeinschaft'' besteht nicht mehr - der Zeitpunkt ihrer Auflösung ließ sich nicht recherchieren.
  
 
==Struktur==
 
==Struktur==

Aktuelle Version vom 22. November 2013, 15:43 Uhr

Die Hochschulgemeinschaft war in der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg eine direkt dem Bundesverband zugeordnete Arbeitsform für Studenten an Universitäten und Fachhochschulen. Die örtlichen Gliederungen hießen Hochschulringe, oder kurz Ringe. Die Hochschulgemeinschaft besteht nicht mehr - der Zeitpunkt ihrer Auflösung ließ sich nicht recherchieren.

Struktur

Das Bundesstatut <ref>Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, "Bundesordnung - Bundesstatut"; Georgs-Verlag, 6. Auflage, Düsseldorf 1962, Abschnitt I,3.</ref> der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg der DPSG beschreibt die Hochschulgemeinschaft wie folgt:

HOCHSCHULGEMEINSCHAFT. Die Hoch-
schulgemeinschaft ist der Zusammenschluß aller Ringe der
Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg an den Hoch-
schulen und bundesunmittelbar.

Sie ist für die studierenden Mitglieder der Deutschen
Pfadfinderschaft Sankt Georg die Gemeinschaft, die dem
eigenen Lebensraum und der besonderen Aufgabenstel-
lung der Studenten entspricht. Die Hochschulgemeinschaft
gibt sich im Rahmen der Bundesordnung und des Bun-
desstatuts eine eigene Ordnung, die der Zustimmung
durch das Bundesthing bedarf. Das beschließende Organ
der Hochschulgemeinschaft ist der Delegiertentag. Seine
Beschlüsse sind der Bundesführung schriftlich mitzuteilen.
Die Bundesleitung der Hochschulgemeinschaft wird vom
Delegiertentag gewählt. Die Wahl des Bundesleiters be-
darf der Bestätigung durch den Bundesfeldmeister.

Die Bundesleitung der Hochschulgemeinschaft arbeitet im
Rahmen der Ordnungen des Bundes, der eigenen Ord-
nung, der Beschlüsse des Bundesthings und der Weisun-
gen der Bundesführung nach den Beschlüssen ihres Dele-
giertentages selbstständig in enger Fühlungnahme mit dem
Vorstand der Katholischen Deutschen Studenten-Einigung. 

In der Bundessatzung (= Bundesstatut) wurde die Gemeinschaft damit direkt dem DPSG-Bundesverband zugeordnet. Darüber hinaus wurde eine Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Vorstand der Katholischen Deutschen Studenten-Einigung festgeschrieben. Die Hochschulgemeinschaft - und damit auch ihre Untergliederungen, die örtlichen Hochschulringe arbeiteten unabhängig von den Stammes- Bezirks- und Diözesanebenen des Verbandes. Beschlussfassendes Gremium war eine Delegiertenversammlung, die sich an den Weisungen des Bundesthings und der Bundesführung orientieren musste. Die Form der Delegation und die Struktur der Führung der Hochschulgemeinschaft waren im Bundesstatut nicht festgeschrieben, sondern oblag damit weitestgehend dem Delegiertentag selbst. Lediglich ein Bundesleiter und ein Bundeskaplan waren als Stimmberechtigte des Bundesthings<ref>Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, "Bundesordnung - Bundesstatut"; Georgs-Verlag, 6. Auflage, Düsseldorf 1962, Abschnitt I,2.</ref> (Bundesversammlung) festgeschrieben.

Quellen

<references/>