Landesmark: Unterschied zwischen den Versionen

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In der [[Christliche Pfadfinderschaft Deutschlands|Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands]] (CPD) umfasst eine '''Landesmark''' die [[Gau|Gaue]] und gaufreien Gruppen auf dem Gebiet einer oder mehrerer evangelischer [[Landeskirche|Landeskirchen]]. Eine Landemark ist damit vergleichbar mit einem [[Diözesanverband|Diözesan-]] oder [[Landesverband]]. Die Landesmark vertritt ihre Mitglieder gegenüber den abgedeckten öffentlichen und kirchlichen Strukturen.
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Der Landesmarkführer bestätigt [[Gau]]-, [[Stamm|Stammes]]- und Jungmannschaftsführer und zeichnet für die Leitungs- und Ausbildungsarbeit, sowie gemeinsame Veranstaltungen in der Landesmark verantwortlich. Er wird vom [[Thing]] der Landesmark gewählt, muss den Stand des [[Kreuzpfadfinder|Kreuzpfadfinders]] erreicht haben und wird vom Bundesführer bestätigt.
 
Der Landesmarkführer bestätigt [[Gau]]-, [[Stamm|Stammes]]- und Jungmannschaftsführer und zeichnet für die Leitungs- und Ausbildungsarbeit, sowie gemeinsame Veranstaltungen in der Landesmark verantwortlich. Er wird vom [[Thing]] der Landesmark gewählt, muss den Stand des [[Kreuzpfadfinder|Kreuzpfadfinders]] erreicht haben und wird vom Bundesführer bestätigt.
  
 
In der CPD gibt es zur Zeit vier Landesmarken:
 
In der CPD gibt es zur Zeit vier Landesmarken:
#Landesmark Achtern Diek <small>[http://www.achterndiek.net]</small>
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#[[Landesmark Achter'n Diek]]
#Landesmark Welfenland
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#[[Landesmark Welfenland]]
#Landesmark West
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#[[Landesmark West]]
#Landesmark Schwaben
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#[[Landesmark Schwaben]]
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sowie zwei bundesunmittelbare Gaue:
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#[[Gau Burgund]]
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#[[Gau Alemannen]]
  
==Landesmark im BDP==
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==Landesmark im [[BDP]]==
  
 
Vor der Spaltung des Bundes (1971) und als der Bund noch Teil des [[RdP]] war gab es Landmarken. Sie umfassten ein Land der BRD oder einen größeren Teil davon. Geführt wurde eine Landmark von einem Landesfeldmeister, der auf zwei Jahre gewählt wurde. Er berief sich eine Gruppe von Mitarbeitern, die Landesfführung. Die Ordnung und Gesetzgebende Versammlung war das Landesthing. In der Landesfeldmeister, die Gau- und Horstführer, alle Feldmeister und alle Stammesführer Sitz und Stimme hatten. Führer von Aufbaugruppen waren als Gäste anwesend, aber nicht stimmberechtigt.
 
Vor der Spaltung des Bundes (1971) und als der Bund noch Teil des [[RdP]] war gab es Landmarken. Sie umfassten ein Land der BRD oder einen größeren Teil davon. Geführt wurde eine Landmark von einem Landesfeldmeister, der auf zwei Jahre gewählt wurde. Er berief sich eine Gruppe von Mitarbeitern, die Landesfführung. Die Ordnung und Gesetzgebende Versammlung war das Landesthing. In der Landesfeldmeister, die Gau- und Horstführer, alle Feldmeister und alle Stammesführer Sitz und Stimme hatten. Führer von Aufbaugruppen waren als Gäste anwesend, aber nicht stimmberechtigt.
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*Landmark der Exilpfadfinder aus Russland, Ungarn, Lettland, Estland und Litauen.  
  
 
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2009, 21:48 Uhr

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  • Allgemeine Einleitung

Eine Landesmark ist eine Ebene...

Landesmark in der CPD

In der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands (CPD) umfasst eine Landesmark die Gaue und gaufreien Gruppen auf dem Gebiet einer oder mehrerer evangelischer Landeskirchen. Eine Landemark ist damit vergleichbar mit einem Diözesan- oder Landesverband. Die Landesmark vertritt ihre Mitglieder gegenüber den abgedeckten öffentlichen und kirchlichen Strukturen.

Der Landesmarkführer bestätigt Gau-, Stammes- und Jungmannschaftsführer und zeichnet für die Leitungs- und Ausbildungsarbeit, sowie gemeinsame Veranstaltungen in der Landesmark verantwortlich. Er wird vom Thing der Landesmark gewählt, muss den Stand des Kreuzpfadfinders erreicht haben und wird vom Bundesführer bestätigt.

In der CPD gibt es zur Zeit vier Landesmarken:

  1. Landesmark Achter'n Diek
  2. Landesmark Welfenland
  3. Landesmark West
  4. Landesmark Schwaben

sowie zwei bundesunmittelbare Gaue:

  1. Gau Burgund
  2. Gau Alemannen

Landesmark im BDP

Vor der Spaltung des Bundes (1971) und als der Bund noch Teil des RdP war gab es Landmarken. Sie umfassten ein Land der BRD oder einen größeren Teil davon. Geführt wurde eine Landmark von einem Landesfeldmeister, der auf zwei Jahre gewählt wurde. Er berief sich eine Gruppe von Mitarbeitern, die Landesfführung. Die Ordnung und Gesetzgebende Versammlung war das Landesthing. In der Landesfeldmeister, die Gau- und Horstführer, alle Feldmeister und alle Stammesführer Sitz und Stimme hatten. Führer von Aufbaugruppen waren als Gäste anwesend, aber nicht stimmberechtigt.

Dem "Kornett 5" der LM Westfalen ist zu entnehmen das es folgende Landmarken gab:

  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Waterkant (Regierungsbezirk Stade)
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Berlin
  • Westfalen
  • Rheinland
  • Rheinland-Pfalz
  • Hessen
  • Nordbaden
  • Südbaden
  • Nordwürttemberg
  • Südwürttemberg-Hohenzollern
  • Schwaben
  • Franken
  • Bayern
  • Landmark der Exilpfadfinder aus Russland, Ungarn, Lettland, Estland und Litauen.