Landesversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Juni 2006, 19:52 Uhr

Die Landesversammlungen (LV) sind im VCP das höchste beschlussfassente Organ der Landesebene. Die Landesversammlung, besteht neben der Landesleitung aus den Delegierten der einzelnen Gaue/Regionen/Bezirke oder in manchen Ländern (wie Sleswig-Hohlstein oder Westfalen) aus den Delegierten der Orte. Die LV wählt zum einem die Landesleitung und setzt Arbeitskreise ein. Die LV tritt in der Regeln einmal im Jahr zusammen. In manchen Ländern wie beispielsweise Nordrhein tagt sie allerdings zweimal im Jahr.