Personalbogen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Oktober 2007, 07:54 Uhr

Auch wenn der Begriff (bzw. das Lemma) nicht glücklich scheint, existiert doch in vielen Stämmen ein solcher Personalbogen bzw. dasselbe Archiv mit einer anderen Bezeichnung.

In einem Personalbogen werden alle für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erforderlichen Informationen gespeichert. Normalerweise fragt ein Veranstalter für besonere Aktionen (z.B. Zeltlager) solche Daten ab. Aber auch für die laufende Arbeit (z.B. Gruppenstunden) ist ein solcher Personalbogen interessant.

Abfragbare Daten

Es gibt eine Fülle von Daten, die für die Kinder- und Jugendarbeit interessant sind. Die meisten Daten werden zwar bei der Aufnahme in einen Verband abgefragt und stehen dem Vorstand - oder dessen Beauftragten (z.B. in der DPSG dem Nami-Administrator) - zur Verfügung, es ist aber umständlich und datenschutzrechtlich zweifelhaft diese Mitgliedsdaten auch den Leitern zur Verfügung zu stellen (auch wenn es logisch erscheint).

- Kontaktdaten: Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse, Handynummer;
- Kontaktdaten von Vertrauenspersonen, wenn die Eltern nicht erreichbar sind (Nachbarn, Großeltern, Geschwister);
- Chronische Krankheiten oder Beschwerden, Allergien, einzunehmende Medikamente, besondere Hinweise (z.B. darf nicht schwer heben), zurückliegende Krankheiten (z.B. Mumps), Impfungen;
- Kontaktdaten des persönlichen Kinder- oder Hausarztes;
- Hintergrundinformationen zu den Eltern (Transportmöglichkeiten bzw. Fahrzeuge, Beruf) für eine Helferliste;

Einverständniserklärungen

- Schwimmerlaubnis
- Erlaubnis auch ohne Aufsicht, selbständig, für einen gewissen Zeitrahmen, in einer Kleingruppe sein zu dürfen
- Verzicht bzw. Abtretung der Rechte für Ton-, Foto- und Filmaufnahmen die später veröffentlicht werden
- Erlaubnis die Kontaktdaten für den internen Gebrauch weiterverwenden zu dürfen (z.B. Telefonliste, die jeder bekommt)