Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs''' (PPÖ) sind der einzige [[Pfadfinderverbände|Pfadfinderverband]] in Österreich, der Mitglied in den Weltpfadfinderorganisationen [[WOSM]] und [[WAGGGS]] ist.
 
== Allgemeines ==
 
  
 
== Organisation ==
 
== Organisation ==
Rund 310 Gruppen in ganz Österreich bilden die kleinste Organisationseinheit der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs. Sie sind rechtlich gesehen eigene Vereine, unterstehen aber den jeweiligen Landesverbänden in den neun Bundesländern. Weiters gibt es die Möglichkeit das Pfadfindergruppen Zweigstellen des Landesverbandes sind oder eine geschlossene Gruppe als Zweigstelle einer außerhalb der Pfadfinderorganisation stehenden Körperschaft (wie z.B.Schule,Pfarre,Kinderdorf,Firma).Zweigstellen sind nicht selbständig handlungs- und vermögensfähig und können nur im Auftrag des Landesverbandes handeln.Für geschlossene Gruppen ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem LV und der außerhalb der Pfadfinderorganisation stehenden Körperschaft nötig.Die häufigste Rechtsform ist aber der eingangs beschriebene selbständige Zweigverein, der als juritische Person voll handlungsfähig ist.(vgl. Verbandsordnung der PPÖ,2.4.Die Pfadfinder/innengruppe 1.Bezeichnung und Rechtsform).
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Rund 310 [[Gruppe]]n in ganz Österreich bilden die kleinste Organisationseinheit der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs. Sie sind rechtlich gesehen eigene Vereine, unterstehen aber den jeweiligen [[Landesverband|Landesverbänden]] in den neun Bundesländern. Weiters gibt es die Möglichkeit das Pfadfindergruppen Zweigstellen des Landesverbandes sind oder eine geschlossene Gruppe als Zweigstelle einer außerhalb der Pfadfinderorganisation stehenden Körperschaft (wie z.B. Schule, Pfarre, Kinderdorf, Firma). Zweigstellen sind nicht selbständig handlungs- und vermögensfähig und können nur im Auftrag des Landesverbandes handeln. Für geschlossene Gruppen ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem LV und der außerhalb der Pfadfinderorganisation stehenden Körperschaft nötig. Die häufigste Rechtsform ist aber der eingangs beschriebene selbständige Zweigverein, der als juristische Person voll handlungsfähig ist. (vgl. Verbandsordnung der PPÖ, 2.4. Die Pfadfinder/innengruppe 1. Bezeichnung und Rechtsform).
Als "Verbindungsstück" zwischen [[Landesverband]] und Gruppen gibt es die [[Region]]en, die auch als [[Bezirk]] oder [[Kolonne]] bezeichnet werden. Alle Gruppen eines Bundeslandes bilden einen Landesverband.
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Als "Verbindungsstück" zwischen [[Landesverband]] und [[Gruppe]]n gibt es die [[Region]]en, die auch als [[Bezirk]] oder [[Kolonne]] bezeichnet werden. Alle Gruppen eines Bundeslandes bilden einen Landesverband.
 
Zusammengefasst werden die [[Landesverband#Landesverb.C3.A4nde_bei_den_PP.C3.96|Landesverbände]] unter dem Dach des [[Bundesverband]]es mit Sitz in Wien.
 
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
* http://www.pfadfinder.at/ Offizielle Seite der PPÖ
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* http://www.pfadfinder.at/ - Offizielle Seite der PPÖ
* http://www.scout.at/ Portal verschiedener Pfadfindergruppen
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* http://www.scout.at/ - Portal verschiedener Pfadfindergruppen
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Pfadfinder_und_Pfadfinderinnen_%C3%96sterreichs Wikipedia Artikel]
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* {{Wikipedia|Pfadfinder_und_Pfadfinderinnen_Österreichs|Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs}}
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[[Kategorie:PPÖ]]
 
[[Kategorie:PPÖ]]

Version vom 15. Juni 2007, 02:06 Uhr

Vorlage:Verband Die Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs (PPÖ) sind der einzige Pfadfinderverband in Österreich, der Mitglied in den Weltpfadfinderorganisationen WOSM und WAGGGS ist.

Organisation

Rund 310 Gruppen in ganz Österreich bilden die kleinste Organisationseinheit der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs. Sie sind rechtlich gesehen eigene Vereine, unterstehen aber den jeweiligen Landesverbänden in den neun Bundesländern. Weiters gibt es die Möglichkeit das Pfadfindergruppen Zweigstellen des Landesverbandes sind oder eine geschlossene Gruppe als Zweigstelle einer außerhalb der Pfadfinderorganisation stehenden Körperschaft (wie z.B. Schule, Pfarre, Kinderdorf, Firma). Zweigstellen sind nicht selbständig handlungs- und vermögensfähig und können nur im Auftrag des Landesverbandes handeln. Für geschlossene Gruppen ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem LV und der außerhalb der Pfadfinderorganisation stehenden Körperschaft nötig. Die häufigste Rechtsform ist aber der eingangs beschriebene selbständige Zweigverein, der als juristische Person voll handlungsfähig ist. (vgl. Verbandsordnung der PPÖ, 2.4. Die Pfadfinder/innengruppe 1. Bezeichnung und Rechtsform). Als "Verbindungsstück" zwischen Landesverband und Gruppen gibt es die Regionen, die auch als Bezirk oder Kolonne bezeichnet werden. Alle Gruppen eines Bundeslandes bilden einen Landesverband. Zusammengefasst werden die Landesverbände unter dem Dach des Bundesverbandes mit Sitz in Wien.

Bei den PPÖ gibt es vier Altersstufen. Für Jugendleiter stellen die PPÖ ein mehrstufiges Ausbildungssystem bereit. Sozusagen im Versuchsstadium befinden sich die Biber als Stufe für die 5-7 Jährigen.

Geschichte

Siehe Geschichte der PPÖ.

Weblinks