Ständesystem

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Das Ständesystem bezeichnet die Reifestufe eines Mitglieds in vornehmlich bündisch geprägten Bünden. Das Ständesystem unterscheidet sich deutlich von dem scoutistischen System der Altersstufen, bei welchem das Mitglied allein durch sein Alter einer bestimmten Gruppe angehört und "um- oder hochgestuft" (siehe: Stufenwechsel) wird, wenn es das maximale Alter überschreitet. Im Ständesystem werden Mitglieder gemeinsam mit ihrer Gruppe (Sippe, Horte, Fähnlein) älter. Unter Umständen nimmt eine "alt" gewordene Gruppe wieder junge Mitglieder auf.

In Wandervogel- oder Jungenschaftsgruppen gibt es das System der Alterstufen nicht, es gilt das Prinzip der kleinen Gruppe. Um hier gewisse Unterscheidungen zuzulassen, entwickelte sich in der Bündischen Jugend das Ständesystem.

In einigen Pfadfinderbünden erlangt das einzelne Mitglied erst nach Ablegen von bestimmten Proben, unabhängig von der umgebenden Gruppe, einen höheren Stand.


Das Ständesystem im DPB

Weil im DPB Jüngere und Ältere zu einer Gruppe gehören, sind die einzelnen Gruppen (Horte, Gilde, Trupp) keine Reifestufen, sondern Fahrtengemeinschaften. Die Bundesstände hingegen bilden Reifestufen. Nach sechs Monaten Probezeit kann der Neuling durch Wahl seiner Gruppe und Ablegen des Versprechens in seinen Stamm oder Hag aufgenommen werden. Er wird mit dem Halstuch an sein Versprechen gebunden. Nach einer weiteren Probezeit von mindestens sechs Monaten kann er in einen Bundesstand entsprechend seiner jeweiligen Reife aufgenommen werden:

  • ab dem Alter von 8 Jahren in den Stand der Wölflinge (Wölflingslilie)
  • ab dem Alter von 11 Jahren in den Stand der Jungwölfe und Jungpfadfinderinnen (Bundeslilie)
  • ab dem Alter von 15 Jahren und Erfüllen der Voraussetzungen und Wahl durch ihren Ständekreis können Jungen in den Stand der Knappen bzw. Mädchen in den Stand der Gildenmädchen aufgenommen werden (rote Kordel)
  • ab dem Alter von 17 Jahren können Jungen durch eigene Wahl und Einbringung in den Ständekreis in den Stand des Spähers, Mädchen in den Stand der Gildin aufgenommen werden (graue Kordel)

Das Ständesystem der CPD

Die CPD kennt nur bedingt Altersstufen, die die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe beschreiben (lediglich die Zugehörigkeit zu Wölflingen und Kreuzpfadfindern ist altersgemäß definiert). Der Einzelne kann selbsständig und freiwillig - zumeist unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und nur bedingt an das Alter gebunden - einen höheren Stand erlangen, mit dem jeweils mehr Rechte und Pflichten verbunden sind. Dabei bleibt er weiterhin Mitglied seiner jeweiligen Sippe.

Als Alterstufen sind rahmengebend festgeschrieben:

Die Pfadfinder, jeweils in Sippen gegliedert, bilden die so genannte "Stammesgemeinschaft" - den eigentlichen Stamm in der CPD. Die Sippen umfassen in der Regel nur 1 - 3 Jahrgänge, die als Gruppe gemeinsam älter werden. Ab 12 Jahren kann man diesen Sippen beiteten (von 7 - 12 Jahren kann man Wölfling sein).

Kurzbeschreibung der Stände

Den Sippenmitgliedern bieten sich verschiedene, aufeinander aufbauende Stände an, die durch das Ablegen bestimmter Proben erlangt werden können:

  1. Jungpfadfinder (nach mindestens drei Monatiger Zugehörigkeit): Ablegen des Pfadfinderversprechens, Überreichung des blauen Halstuches. Neue Rechte: vollständige Tracht und Verwendung des Pfadfindergrußes.
  2. Knappe(nach mindestens 3/4-jähriger Zugehörigkeit als Jungpfadfinder): Ablegen des Knappenversprechens, Verleihung des Knappenzeichens (Metallabzeichen). Neues Recht: Der Knappe hat Stimmrecht im Stammesthing (Stammesversammlung).
  3. Pfadfinder (ab 15 Jahren möglich, für Quereinsteiger nach 3monatiger Probezeit möglich): Rechte und Pflichten analog zu den Knappen. Dieser Stand richet sich speziell an Quer-/Neueinsteiger und kann von Knappen übergangen werden.
  4. Späher (Knappen/Pfadfinder ab 16 Jahren. Für Pfadfinder erst nach sechs Monaten im Pfadfinderstand möglich): Ablegen des Späherversprechens, Verleihung des Späherzeichens (Metallabzeichen). Neue Pflicht: Späher übernehmen über ihren Stamm hinaus Verantwortung für die Arbeit im Gau. Neues Recht: Stimmrecht im Stammes- und Gauthing.
  5. Kreuzpfadfinder (für Pfadfinder und Späher ab 18 Jahren möglich). Ablegen des Kreuzpfadfinderversprechens. Überreichung des Pfadfinderkreuzes (Metallabzeichen). Die neue Selbstverpflichtung ergibt sich aus dem Versprechenstext:

"Ich kenne die Grundsätze der Christlichen Pfadfinderschaft und will im Vertrauen auf Kraft und Hilfe Gottes danach leben. Ich will das Pfadfinderkreuz tragen als ein Zeichen der Verbundenheit mit den Brüdern und Schwestern, ala Mahner zu treuem christlichen Wandel, als Bekenntnis zu meinem Herrn Jesus Christus."

Das Ständesystem im Nerother Wandervogel

Im NWV werden Stände unterschieden. Diese Stände beinhalten auch unterschiedliche Rechte und Pflichten.

  • Halstuch = Mitglied eines Ordens (noch kein Bundesmitglied!)
  • blaues Barett = Knappe, Bundesmitglied
  • blaues Barett, rote Kordel = (vom Orden) bestätigter Fähnleinführer
  • rotes Barett = Fähnleinritter (d.h. vom Bund anerkannter Führer einer Gruppe)
  • rotes Barett, blaue Kordel = Ordensritter (d.h. vom Bund bestätigter Führer eines Ordens)

Das ehemalige Ständesystem im BDP

Im BDP gab es vor der Politisierung und den Veränderungen in den 60er und 70er Jahren ein Ständesystem.

Es gab folgende Stände:

  • Wölflingsstände
  • Pfadfinderstände
  • Führerstände

Diese Stände waren wieder unterteilt:

Jungenschaft: (8-17 Jahre)

Wölflingsstände:

  • Jungwolf (Wolfskopf auf der linken Brusttasche der Tracht)(Mindestalter 8 Jahre,3 Monate in der Gruppe und Jungwolfprobe lt.Bundesordnung)
  • Sternwolf (Wolfskopf und oberhalb ein Stern auf der linken Brusttasche der Tracht)(Mindestalter 10, Jungwolf und Sternwolfprobe lt.Bundesordnung)
  • Stammwolf (Wolfskopf und oberhalb zwei Sterne auf der linken Brusttasche der Tracht)(Mindestalter 10, Sternwolfprobe und Stammwolfprobe lt.Bundesordnung)

Pfadfinderstände

  • Jungpfadfinder (Lilie auf der linken Brusttasche der Tracht)(Mindestalter 12 Jahre,3 Monate in der Gruppe und Jungpfadfinderprobe lt.Bundesordnung)
  • Pfadfinder (zusätzlich gelbe Pfadfinderschnur,blau durchwirkt)(Mindestens 1 Jahr Jungpfadfinder, Pfadfinderprobe lt.Bundesordnung)
  • Späher (blaue Späherschnur)(Mindestalter 15, 1 Jahr Pfadfinder, Späherprobe lt.Bundesordnung)

Jungmannschaft (17-25 Jahre):

Bei den Rover gibt es keine Stände, der Rover legt die Abzeichen der Jungenschaft ab.

Führerstände

  • Kornett (graue Kornettenschnur,blau durchwirkt)(Mindestalter 15,Späher,6 Monate Sippenführer, erfolgreiche Teilnahme an einem Kornett-Lager,Kornettprobe lt.Bundesordnung)
  • Jungfeldmeister
  • Wolfsmeister

Mannschaft (ab 25 Jahren):