Stammesführung: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie setzt die Beschlüsse der [[Stammesversammlung]] und des [[Stammesrat]]es um und hat für die Ordnung im Stamm mit Sorge zu tragen.
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Sie setzt die Beschlüsse der [[Stammesversammlung]] und des [[Stammesrat]]es um und hat für die Ordnung im Stamm mit Sorge zu tragen. Der Stammesführer oder die Stammesführerin sind in der Regel auch gleichzeitig Vereinsvorsitzende.  
  
 
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Version vom 5. September 2006, 09:18 Uhr

Stammesführung im BdP

Die Stammesführung vertritt den Stamm nach innen und außen, sie ist die Visitenkarte des Stammes. Sie setzt die Beschlüsse der Stammesversammlung und des Stammesrates um und hat für die Ordnung im Stamm mit Sorge zu tragen. Der Stammesführer oder die Stammesführerin sind in der Regel auch gleichzeitig Vereinsvorsitzende.

Die Stammesführung setzt sich zusammen aus:

  • dem/der Stammesführer/in
  • maximal drei Stellvertretern/innen
  • und dem/der Kassenwart/wärtin


Recht

Stammesführung wird auf der Stammesversammlung gewählt. Die Amtsperiode kann per einfacher Mehrheit auf der Stammesversammlung bestimmt werden, muss aber mindestens ein Jahr betragen.

Es muss mindestens ein Stammesführungsmitglied über 18 Jahre alt sein und es müssen alle Mitglieder der Stammesführung Mitglieder im BdP sein.