Stammesleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der Stammesversammlung fallen
 
* Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der Stammesversammlung fallen
  
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Version vom 24. Oktober 2006, 15:40 Uhr

Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten eines Stammes in der DPSG. Mindestens zweimal im Jahr soll die Stammesleitung laut Satzung tagen.

Mitglieder der Stammesleitung

Stimmberechtige

  • der Vorstand
  • pro Stufe jeweils ein Sprecher der Leitungsteams
  • der/die Vorsitzende des Elternbeirates

Beratende Stimme

  • alle anderen Leiter des Stammes
  • vom Vorstand berufene Referenten nach Bedarf

Aufgaben der Stammesleitung

  • Beratung des Vorstandes
  • Suche nach Leitern
  • Vorbereitung der Stammesversammlung
  • Planung von Aktionen
  • Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der Stammesversammlung fallen