Stammesleitung

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Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten eines Stammes in der DPSG. Mindestens zweimal im Jahr soll die Stammesleitung laut Satzung tagen.

Mitglieder der Stammesleitung

  • Stimmberechtige:

- der Vorstand

- pro Stufe jeweils ein Sprecher der Leitungsteams

- der/die Vorsitzende des Elternbeirates

  • Beratende Stimme:

- alle anderen Leiter des Stammes

- vom Vorstand berufene Referenten nach Bedarf


Aufgaben der Stammesleitung

- Beratung des Vorstandes

- Suche nach Leitern

- Vorbereitung der Stammesversammlung

- Planung von Aktionen

- Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der Stammesversammlung fallen