Stammesversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎in der DPSG: Stimmschlüssel DPSG Stammesversammlung)
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Durch die Delegierten aus den Stufen wird der [[Kindermitbestimmung]] Rechnung getragen. Üblicherweise sind die übrigen Stammesmitglieder und z.T. auch die Eltern zur Stammesversammlung eingeladen.
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Durch die Delegierten aus den Stufen wird der [[Kindermitbestimmung]] Rechnung getragen. Die Form der Stammesversammlung als "Deligiertenversammlung" fördert in besonderer Weise, das Stimmberechtigte den Willen ihrer Stufe/ihres Teams umsetzen müssen und damit ihre Verantwortung über das gesunde Eigeninteresse hinaus auf die Gemeinschaft auszudehnen lernen.
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Üblicherweise sind die übrigen Stammesmitglieder und z.T. auch die Eltern zur Stammesversammlung eingeladen.
 
Erprobt wird in der DPSG die Durchführung der Stammesversammlung als [[Stammesvollversammlung]].
 
Erprobt wird in der DPSG die Durchführung der Stammesversammlung als [[Stammesvollversammlung]].
  

Version vom 11. März 2006, 00:55 Uhr

Die Stammesversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium auf Stammesebene in der DPSG und BdP. Sie tagt mindestens einmal im Jahr.


Aufgaben

Die Stammesversammlung wählt die Mitglieder des Stammesvorstands. Weiterhin werden auf ihr üblicherweise Berichte über die Arbeit in den einzelnen Stufen, der Stammesleitung oder des Vorstandes sowie des Rechtsträgers vorgestellt. Es werden Beschlüsse über Vorhaben, Aktionen und grundsätzliche Fragen des Stammeslebens gefasst.

Mitglieder

in der DPSG

An der Stammesversammlung nehmen die Stammesleitung, je zwei Delegierte aus den unterschiedlichen Altersstufen und ein Elternvertreter als Stimmberechtigte teil. Dadurch ergibt sich folgendes Real-Stimmverhältnis aus Deligierten und Stammesleitung:

2 Wölflingsdeligierte (für alle Stufenmitglieder)

2 Jungpfadfinderdeligierte (für alle Stufenmitglieder)

2 Pfadfinderdeligierte (für alle Stufenmitglieder)

2 Roverdeligierte (für alle Stufenmitglieder)

1 Wölflingsleiter/-in (für alle Stufen-Leitungsteammitglieder)

1 Jungpfadfinderleiter/-in (für alle Stufen-Leitungsteammitglieder)

1 Pfadfinderleiter/-in (für alle Stufen-Leitungsteammitglieder)

1 Roverbegleiter/-in (für alle Stufen-Leitungsteammitglieder)

1 Stammesvorsitzende (Stammesvorstand)

1 Stammesvorsitzender (Stammesvorstand)

1 Kurat/-in (Stammesvorstand)

2 Elternvertreter (Elternbeiratsvorsitzende/-r und Stellvertreter/-in)


= 8 Stimmen für die Stufenmitglieder (Kinder & Jugendliche)

= 9 Stimmen für Funktionsträger (Erwachsene)

ergibt: 17 Stimmberechtigte

Durch die Delegierten aus den Stufen wird der Kindermitbestimmung Rechnung getragen. Die Form der Stammesversammlung als "Deligiertenversammlung" fördert in besonderer Weise, das Stimmberechtigte den Willen ihrer Stufe/ihres Teams umsetzen müssen und damit ihre Verantwortung über das gesunde Eigeninteresse hinaus auf die Gemeinschaft auszudehnen lernen. Üblicherweise sind die übrigen Stammesmitglieder und z.T. auch die Eltern zur Stammesversammlung eingeladen. Erprobt wird in der DPSG die Durchführung der Stammesversammlung als Stammesvollversammlung.

im BdP

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Stammes, die den Bundesbeitrag bereits gezahlt haben. Es müssen mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sein.

Mehr unter Stammesvollversammlung

Gestaltung

Um eine für die Kinder und Jugendlichen attraktive Gestaltung zu erreichen, wird mitunter ein Motto für die Stammesversammlung gewählt (Piraten, Geheimagententreffen, Kreuzfahrt....) das einen phantasievollen Rahmen bildet und in welches die formalen Elemente der Versammlung integriert werden. Zum Teil wird solch eine Gestaltung jedoch auch bewußt abgelehnt, da befürchtet wird, daß sie der Bedeutung der Stammesversammlung als Gremium nicht gerecht werde.

Weblinks