Stammesvollversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im BdP ist die '''Stammesvollversammlung''' das Gremium, dass, unter Vorraussetzung der Beschlussfähigkeit (1/3 der Stammesmitglieder anwesend), die Stammesführung sowie andere Ämter im Stamm wie Schatzmeister etc. wählt. Außerdem werden von ihr die Stammesdelegierten für Landesdelegiertenversammlung (LDV) gewählt.
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Im BdP ist die '''Stammesvollversammlung''' das Gremium, dass, unter Vorraussetzung der Beschlussfähigkeit (1/3 der Stammesmitglieder anwesend), die Stammesführung sowie andere Ämter im [[Stamm]] wie Schatzmeister etc. wählt. Außerdem werden von ihr die Stammesdelegierten für [[Landesdelegiertenversammlung]] (LDV) gewählt.
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Version vom 9. September 2005, 23:19 Uhr

In der DPSG handelt es sich bei der Stammesvollversammlung um ein Modellprojekt im Diözesanverband Aachen.

In den drei teilnehmenden Stämmen nimmt die Stammesvollversammlung die Aufgaben der Stammesversammlung wahr. Im Unterschied zu dieser sind jedoch bei der Vollversammlung alle Mitglieder des Stammes, also vom Wölfling bis zum Leiter stimmberechtigt. Nach einer Erprobungsphase wird darüber entschieden werden, ob die generelle Einführung der Stammesvollversammlung angestrebt werden soll.

Die Stammesvollversammlung soll in besonderer Weise der Kindermitbestimmung Rechnung tragen.

Im BdP ist die Stammesvollversammlung das Gremium, dass, unter Vorraussetzung der Beschlussfähigkeit (1/3 der Stammesmitglieder anwesend), die Stammesführung sowie andere Ämter im Stamm wie Schatzmeister etc. wählt. Außerdem werden von ihr die Stammesdelegierten für Landesdelegiertenversammlung (LDV) gewählt.

Weblinks

Landeswahlordnung BdP LV BaWü