VCP Land Schleswig-Holstein: Unterschied zwischen den Versionen

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***Themenverantwortliche oder Arbeitsgruppen (AG) - haben kein Stimmrecht.
 
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***Beauftragte oder Arbeitskreise (AK) - haben Stimmrecht.
 
***Beauftragte oder Arbeitskreise (AK) - haben Stimmrecht.
**'''Delegierte'''in externe Gremien
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**'''Delegierte''' in externe Gremien.
  
 
== Aktionen ==
 
== Aktionen ==

Version vom 11. Juni 2007, 11:57 Uhr

VCP Land Schleswig-Holstein
Logo des VCP
Verband: VCP
Mitgliedschaften: AejSH (sonst s. VCP)
Gründung: 1973
Anzahl Mitglieder: rund 1000
Anzahl Bezirke: keine Bezirksebene
Anzahl Stämme: 27
Landesbüro: Koppelsberg, Plön
Kontakt: VCP Land Schleswig-Holstein
Landesgeschäftsstelle
c/o John Bandiko
Katzhagen 59
25436 Uetersen
Tel: 04122 / 907295 (ab 18h)
Website: http://www.vcp-sh.de

Der VCP Land Schleswig-Holstein ist das nördlichste VCP Land im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP).

Struktur und Organisation

  • Stämme
Der VCP Land Schleswig-Holstein besteht aus allen VCP-Stämmen, die in Schleswig-Holstein liegen. Ausnahmen davon bilden mehrere VCP-Stämme in unmittelbarer Nähe zu Hamburg, sie gehören zum VCP Land Hamburg.
(Zu den VCP-Stämmen in Schleswig-Holstein siehe Weblinks)
  • Bezirke
Auf eine Bezirksebene wird im VCP Land Schleswig-Holstein bewusst verzichtet. Die überschaubare Mitgliederzahl macht eine direkte Vertretung der Stämme in allen Landesgremien möglich. Zur inhaltlichen Zusammenarbeit ist eine weitere "Verwaltungsebene" nicht nötig, die Stämme pflegen untereinander Kontakte, die z. B. im Raum Kiel vergleichbar mit einer Bezirksarbeit sind.

Gremien und Landesfunktionen

  • Landesversammlung (LV)
Die Landesversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium auf Landesebene. Sie tagt mindestens einmal im Jahr.
  • Landesrat (LR)
Der Landesrat tagt zwischen den Landesversammlungen - mindestens vier Mal im Jahr. Die Zusammensetzung ist ähnlich wie bei der LV - mit Delegierten aus allen Stämmen und allen Funktionstragenden auf Landesebene. Zwischen den Landesversammlungen ist der LR das beschlussfassende Gremium und hat deshalb in vielen Bereichen z. T. gleiche Aufgaben und Zuständigkeiten wie die LV.
  • Landesfunktionen - dazu zählen:
    • Landesversammlungsleitung (LVL)
    • Landesleitung (LL)
    • Landesgeschäftsstelle (LGS)
    • Landesbeauftragungen:
      • Themenverantwortliche oder Arbeitsgruppen (AG) - haben kein Stimmrecht.
      • Beauftragte oder Arbeitskreise (AK) - haben Stimmrecht.
    • Delegierte in externe Gremien.

Aktionen

Besonderes Highlight ist das jährlich stattfindende Landespfingstlager (Pfila), welches meist in Schleswig-Holstein oder Dänemark stattfindet. Im Durchschnitt kommen 350-450 Teilnehmende, oft sind auch Gastgruppen dabei. Das Lager wird immer zu einem bestimmten Thema ausgerichtet. Grob unterscheiden lassen sich Pfilas mit Workshop-Charakter von Pfilas mit Rollenspiel-Charakter zu einer durchgehenden Spielidee.

Weblinks